REGI NEWS – Juni 2021: Kohäsionspaket (fast) komplett

Martina Michels, Nora Schüttpelz

Dach-Verordnung, EFRE, INTERREG treten in Kraft / Brexit-Reserve / Fördermitteltipps zu LEADER & Erasmus+

Mehr als drei Jahre wurde seit der Vorlage der Gesetzentwürfe zur Kohäsionspolitik im Mai 2018 um Kompromisse gerungen. In der Zwischenzeit ist ein neues EP gewählt worden, eine neue Kommission im Amt. Es gibt richtigerweise eine viel stärkere Konzentration auf die Klimakrise und Digitalisierung. Der Brexit ist Realität geworden und wir haben seit anderthalb Jahren eine Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Krise, deren Folgen uns noch lange erhalten bleiben. Die Kohäsionspolitik ist die wichtigste Investitions- und Solidaritätspolitik der EU und hat sich in allen Krisen als solche bewährt. Das ist gut so und das wird erst einmal so bleiben. 

Martina Michels im EP-Plenum | Screenshot: Nora Schüttpelz

In ihrer Rede im Plenum betonte Martina Michels: In den neuen Strukturfonds-Verordnungen steht längst nicht alles drin, was sich meine Fraktion gewünscht hätte. Doch immerhin ist mit diesen Regeln ein sozial-ökologischer, inklusiver Wandel unserer Wirtschafts- und Lebensweise machbarer als vorher.

Konkret standen in dieser Woche die übergeordnete Dach-Verordnung über die Strukturfonds, die das EU-Gesetz über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds sowie dasjenige über das grenzüberschreitende Programm INTERREG zur endgültigen Annahme auf der Tagesordnung des Europaparlaments. Damit ist das Kohäsionspaket 2020-2027 (fast ganz) komplett:

Bereits in der vorangegangenen Plenartagung wurde endgültig über den ebenso wichtigen Europäischen Sozialfonds+ und auch über den Just Transition Fonds entschieden. Zum Kohäsionspaket gehören darüber hinaus REACT-EU, das ja bereits in Kraft ist und genutzt wird. Da die Verhandlungen über die neuen Strukturfonds so lange gedauert haben – v. a. auch wegen der Verzögerungen in den Verhandlungen über den Mehrjahreshaushalt der EU – werden die Strukturfonds-Verordnungen erst rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Solange wird REACT-EU als eine Art Übergangslösung genutzt. Schließlich gehört zur „Familie“ der neu gestalteten Kohäsionsfonds auch die Anpassungs-Reserve zur Bewältigung der Folgen des Brexit. Über letztere haben wir mit dem Rat in der vergangenen Woche eine Einigung erzielt, im September werden wir darüber im Plenum entscheiden können.

Für alle Fördertöpfe ist eine gute Positivliste zu verzeichnen: erhebliche Vereinfachung, Schwerpunkte auf Klimaschutz, Modernisierung und besondere Förderung der kleinen und mittelständischen Wirtschaft, Stärkung der sozialen Ausrichtung und der Einbeziehung der Regionen, Kommunen und Sozialpartner. Die massiven Kürzungen von bis zu 30%, die 2018 noch zu befürchten waren, konnten weitgehend, wenn auch nicht vollständig abgewandt werden. Die Kofinanzierungssätze seitens des EU sind gegenüber den Übergangsregionen und des stärker entwickelten Regionen abgesenkt worden, doch auch hier weniger, als zu befürchten gewesen war. Mit oder ohne Corona-Krise stellt das Regionen vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass wenigsten eine gewisse Einschränkung der EU-Schuldenbremseregeln erreicht wurde.  

Alle drei Verordnungen sollen am 30. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie treten am folgenden Tag in Kraft. Jetzt geht es an die Umsetzung vor Ort.

Kurzzusammenfassung der in dieser Woche verabschiedeten Strukturfondsverordnungen 

1) Gemeinsame Bestimmungen und Kohäsionspolitik

In der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen wird festgelegt, wie die EU-MS die Regional-, Kohäsions- und Sozialfondsmittel der EU für den Zeitraum 2021-2027 ausgeben können. Die für den Zeitraum 2021-2027 verfügbaren Mittel für wirtschaftliche, soziale und territorialen Zusammenhalt belaufen sich auf insgesamt 330 Mrd. EUR (330 234 776 619 zu Preisen von 2018). Hauptziel ist die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts. Alle EU-Regionen, insbesondere aber die weniger entwickelten Regionen, werden daher weiterhin in erheblichem Umfang von der EU unterstützt.

Die Mittelausstattung beträgt über 330 Mrd. EUR. Kofinanzierungssätze von 85 % sind für die am wenigsten entwickelten Regionen, 60 % für Übergangsregionen und 40 % für die am stärksten entwickelten Regionen. Die Absenkung bedeutet für die Übergangs- und stärkeren Regionen allerdings eine Herausforderung. Partnerschaftsprinzip und Partnerschaftsvereinbarung wurden vereinfacht und auf 35 Seiten begrenzt, es sei denn, die Mitgliedstaaten möchten noch weitergehen. Regionale, lokale, städtische und andere Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartner, die Zivilgesellschaft sowie gegebenenfalls Forschungseinrichtungen werden wichtige Partner der Vereinbarungen sein. Dem Parlament gelang es, vier wesentliche Horizontale Grundsätze zu integrieren, die eingehalten werden müssen, um EU-Mittel zu erhalten: (1) Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; (2) Gleichstellung der Geschlechter und Mainstreaming; (3) Bekämpfung von Diskriminierung; (4) die Einhaltung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und des Pariser Klimaschutzübereinkommens (SDGs). Ebenso muss eine durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes gewährleistet werde. Die Mittel werden dazu beitragen, das allgemeine Ziel von 30 % der EU-Ausgaben zur Unterstützung der Klimaschutzziele zu erreichen und den Grundsatz, keinem der Zielbereiche signifikant zu schaden („do no significant harm“) des Grünen Deals zu achten. Die Reduzierung auf fünf politische Ziele (statt 11 im vorangegangenen Zeitraum) tragen zur Vereinfachung bei50 % der verbleibenden Mittel nach einer Halbzeitüberprüfung können nun an anderer Stelle für die letzten beiden Jahre des Programmplanungszeitraums zugewiesen werden. Gemäß dem Standpunkt des EP werden die Mitgliedstaaten, die Teil der Europäischen Staatsanwaltschaft sind, von vereinfachten Prüfverfahren profitieren. Besondere Bestimmungen für Gebiete in äußerster Randlage sind u. a.besondere Mittelzuweisung, einige Ausnahmen bei Regeln für die thematische Konzentration.

2) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds 2021-2027

Der EFRE ist und bleibt 2020-2027 der größte der klassischen Strukturfonds. Der Großteil der 243 Milliarden Euro EFRE-Mittel (55 % bis 85 %) wird auf „intelligentes Wachstum“ und grüne Wirtschaft, inkl. der Energiewende ausgerichtet, während der Fonds auch andere Aktivitäten wie Konnektivität, soziale und kulturelle Sektoren und lokale Entwicklung unterstützt. Der CF wird sich weiterhin hauptsächlich auf die Umwelt- und Verkehrsinfrastruktur konzentrieren. Als Verhandlungserfolge aus unserer Sicht können gelten:   

30 % der Mittel sind jeweils für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehenAusdrückliche Verweise gibt es auf Horiziontale Grundsätze wie: die Klimaziele im Übereinkommen von Paris, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, die europäische Säule sozialer Rechte, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Außerdem sind die Gleichstellung der Geschlechter, Beseitigung der Armut, Förderung der sozialen Inklusion, Bekämpfung der Energiearmut, die biologische Vielfalt, Kreislaufwirtschaft, die Stärkung des Partnerschaftsprinzips und Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land ausdrückliche Ziele.

Auf soziale Maßnahmen zum Beispiel zur Förderung von Sozialwohnungen, zur Förderung der sozialen Sicherheit, langfristiger Integration von Migranten wird ebenso verwiesen wie auf den besonderen Fokus auf die regionale, lokale und kommunale Wirtschaft. Die Mitgliedstaaten können die thematische Konzentration auf nationaler oder regionaler Ebene vornehmen – die ursprüngliche vorgesehene Festsetzung der thematischen Prioritäten nur auf nationaler Ebene hatte Zentralisierung befürchten lassen. Keine Förderung gibt es für folgende Sektoren:Atomkraftwerke, Tabakerzeugnisse, Flughafeninfrastruktur (mit Ausnahme der Regionen in äußerster Randlage) und fossile BrennstoffeEine Ausnahme gibt es für Erdgasprojekte, die kohlebasierte Heizsysteme ersetzen, die Gasinfrastruktur nachrüsten, um die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase zu ermöglichen, sowie die öffentliche Beschaffung sauberer Fahrzeuge. Höchstens zwischen 0,2 % und 1,55 % der nationalen EFRE- und KF-Mittel können für solche Investitionen verwendet, je nach Wirtschaftskraft der Länder und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Projekte mit Erdgasinvestitionen dürfen bis spätestens 31. Dezember 2025 genehmigt werden, um eine Förderung zu erhalten. Nachhaltige Stadtentwicklung und „Europäische Stadtinitiative“ bekommen 8 % der EFRE-Mittel. FürRegionen in äußerster Randlage, Inseln und entvölkerte Gebiete gibt es eine Reihe besonderer Unterstützungs-Maßnahmen. Nur „nachhaltiger“ Tourismus wird finanziert. Aufmakroökonomischen Konditionalitäten wollten der Rat in den Verhandlungen auch diesmal nicht verzichten, obgleich sich „Schuldenbremsen“ spätestens in der Corona-Krise nun wirklich als unbrauchbar erwiesen haben.  In der EFRE-Verodnung ist jedoch festgehalten: „Die Kommission bewertet, wie die strategische Bedeutung der aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds kofinanzierten Investitionen bei der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts berücksichtigt wird, und legt den gesetzgebenden Organen einen Bericht vor.“

3) Besondere Bestimmungen für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ 

INTERREG, gegründet 1990, wird unterstützt durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln 2021-2027. 8,05 Milliarden Euro (weniger als die vom EP geforderten 11,6 rd. €) aus dem EFRE für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“  sollen die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Regionen durch Projektfinanzierung in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Forschung, Bildung, Verkehr und nachhaltige Energie fördern. Es bietet übergreifende Unterstützung drei Stränge, die die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit abdecken.

Die europäische territoriale Zusammenarbeit ist eines der sichtbarsten Beispiele dafür, wie die EU-Mitgliedstaaten für das Gemeinwohl zusammenarbeiten. Seit seiner Gründung vor 30 Jahren ist das Programm immer wichtiger geworden. Das Budget hat sich in diesem Zeitraum verzehnfacht, wobei erst seit 2014 eine eigene Verordnung dafür besteht.

Positive Verhandlungsergebnisse:

INTERREG ist durch Artikel 15 der Dachverordnung vollständig die von denmakroökonomischen Konditionalitäten ausgeschlossen. Vorfinanzierung beträgt bis 2023, 1 %, dann 3 % ab 2023. Der Kofinanzierungssatz ist: 80 % (und 85 % für die Regionen in äußerster Randlage). Es wird erwartet, dass mehr Mittel für Klimaschutz- und Sozialprogramme, insbesondere für die öffentliche Gesundheit, ausgegeben werden. Mehr Unterstützung gibt es für kleine Projekte und Bürgerprojekte (bis zu 20 % des Gesamtbetrags). Für die Höchstgrenze von 150 km wurden Ausnahmen vereinbart, um die Kontinuität bestehender Programme zu ermöglichen, aber auch die Möglichkeit, künftige grenzüberschreitende Interaktion über 150 km hinaus zu entwickeln. So wird u. a. die Besonderheit der mediterranen Regionen, die manchmal etwas weiter voneinander entfernt sind, berücksichtigt, um die Programmplanung weiterhin anwenden zu können.

FAZIT: Die Kohäsionspolitik ist die wichtigste Investitions- und Solidaritätspolitik der EU. Wir haben eine erhebliche Vereinfachung, eine Zweckbindung für das Klima und wichtige Errungenschaften in Bezug auf die bereichsübergreifenden Grundsätze und die Partnerschaft erreicht. Auch die EFRE/KF-Verordnung konnte in den meisten Aspekten grüner, sozialer und kooperativer ausgerichtet werden. Die Zusammenarbeit über die Grenzen der Staaten und Regionen hinweg ist ein wichtiger Kerngedanke der EU-Kohäsionspolitik. Die Corona-Krise hat einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig es ist, die grenzüberschreitenden gemeinsamen Aufgaben gemeinsam anzugehen und die diesbezüglichen Akteure und Projekte zu stärken und weiterzuentwickeln.

Einigung über die “Brexit-Anpassungsreserve

Europaparlament und Rat haben sich bereits am Donnerstag der vergangenen Woche auf einen Kompromiss über die Brexit-Anpassungsreserve geeinigt. 5 Milliarden Euro stellt die EU damit den Mitgliedstaaten zur Verfügung, damit sie Regionen und Wirtschaftssektoren bei der Bewältigung von Brexit-Folgen unterstützen können. Den Gesetzesvorschlag dafür hatte die Kommission am Weihnachtstag 2020 vorgelegt, nachdem sich EU und Großbritannien in letzter Minute auf ein Austrittabkommen hatten einigen können. Dass Regionen und Kommunen in Anlehnung an das Partnerschaftsprinzip in die Auswahl und Umsetzung der Hilfsmaßnahmen einbezogen werden sollen, kann als zentraler Erfolg in den Verhandlungen gewertet werden. Vorgesehen war es ursprünglich nicht. Wichtig war dem Europaparlament außerdem, dass die Reserve nur für Sektoren eingesetzt werden kann, die vom Brexit nachweislich negativ betroffen sind. Der Finanzsektor, ist in den Erwägungsgründen der Verordnung ausdrücklich von der Finanzierung der Reserve ausgenommen. Mitgliedstaaten, die mehr als 10 Mio. Euro aufgrund ihrer Abhängigkeit von Fischerei im UK-Gewässern zugeteilt bekommen, müssen einen Teil davon auch verbindlich für Fischerei-bezogene Hilfen ausgeben und dabei auf Nachhaltigkeit achten. Bei der Auswahl der Unterstützungsmaßnahmen ist große Flexibilität geben: Private und öffentliche, wirtschaftliche, kulturelle, Bildungs- und Arbeitsmarktbezogene Maßnahmen für Betriebe, Selbständige, Verwaltungen und Organisationen können Mittel erhalten, um ihre Aktivität aufrechterhalten oder umstellen zu können.

Alle Fraktionen und Institutionen waren sich einig, dass dieser Hilfsfonds rasch in Kraft treten muss und so konnte in Rekordzeit von sechs Monaten ein Ergebnis erzielt werden, obgleich die Mittelverteilung zwischen den Mitgliedstaaten zunächst ein großer Streitpunkt zu werden drohte. Die Mittel werden als Vorfinanzierung nun in drei Runden ausgezahlt: Die erste Vorfinanzierungstranche wird sich in den 30 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung auf 1,6 Mrd. EUR belaufen. Die zweite Auszahlung – 1,2 Mrd. € – erfolgt bis zum 30. April 2022, die dritte in Höhe von 1,2 Mrd. € schließlich bis zum 30. April 2023. Die letzte verbleibende Milliarde wird von der Europäischen Kommission im Jahr 2025, nach genauer Rechnungslegung durch die Mitgliedstaaten.

Der vereinbarte Text wird den Europaabgeordneten noch im Juli im REGI-Ausschuss und im September in der Plenartagung zur Genehmigung vorgelegt. So könnten die Gelder bereits Ende dieses Jahres bereitgestellt werden.

Europa vor Ort: ERASMUS+ und LEADER – LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.

Auf unserer Fördermittelwebsite www.eu-foerdermittel.eu stellen wir diesmal den LEADER -Ansatz vor, der bisher bereits über den ELER und künftig hoffentlich auch in anderen Fonds genutzt werden wird.  LEADER (Liaison entre actions de développement de l’économie rurale) unterstützt seit den 90er Jahren die europäische Bevölkerung mit Mitteln bei der eigenverantwortlichen Gestaltung Ihres ländlichen Lebensumfelds. Ländliche Regionen können sich zum Beginn einer EU-Förderperiode um den Status einer LEADER-Region bewerben und setzen Ihr regionales Entwicklungskonzept für ihre LEADER-Region in den Bereichen: Versorgung,  Soziales, Regionale Wirtschaft, Umweltschutz, Tourismus u.a. über das Management einer LAG (Lokale Aktionsgruppe) unter Leitung eines/r Regionalmanagers/in um.

Die LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. leitet verantwortlich eine der LEADER-Regionen in Deutschland. Hier ist vom 30.03. – 30.07.2021 das in dieser Förderperiode abschließende 9. Projektauswahlverfahren offen (dreistufiges Verfahren: Projektaufnahme mit Maßnahmeblatt, Bewertung durch Experten der LAG mit Empfehlung für den Beirat zur Projektauswahl, Entscheidung des LAG-Beirats an die zuständige Bewilligungsbehörde / formgebundenes LEADER Antragsformular) mit einem Budget von 1,6 Mio. € Fördermitteln für zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalen Mehrwert. Der Aufruf richtet sich an interessierte Antragsteller mit einem Fördermittelbedarf bis zu 200.000 €. Genaueres hier: https://www.eu-foerdermittel.eu/leader-lag-energieregion-im-lausitzer-seenland-e-v/

Außerdem auf der Fördermittelwebsite: Eine Serie von Artikeln und Fördermöglichkeiten rund um das neue Bildungsprogramm Erasmus+ https://www.eu-foerdermittel.eu/beitraege/

Dieser Artikel ist zuerst auf DIE LINKE. im Europaparlament erschienen.