EU-Sofortmaßnahmen nach der Ausbruch der Corona-Pandemie

Martina Michels, Nora Schüttpelz

Kohäsionspolitik einmal mehr zur Stelle für schnelle Solidarität

Viele sind sich einig: die verschiedenen Nationalstaaten in der EU reagieren zu spät, zu uneinheitlich, zu unentschlossen auf den Ausbruch der Coronavirus-Pandemie. Sie haben im blinden Vertrauen in den neoliberalen Markt die Gesundheitssysteme teilprivatisiert, das Gesundheitswesen ist massiv unterfinanziert, Krankenversicherungssysteme unterscheiden oft höchst ungerecht zwischen Privat- und Kassenpatient*innen und ein Großteil des Pflegepersonals gehören zu den eher schlecht bezahlten Arbeitnehmer*innengruppen. 

Gemeinsame Maßnahmen im Bereich der Gesundheitspolitik gibt es in der EU (nur, aber durchaus) in Ansätzen. Dazu mehr weiter unten*.

Wie sieht es mit konkreten Schritten zur Eindämmung der Folgen der COVID19-Pandemie aus?

1. Als eine der ersten Maßnahmen nach dem Ausbruch Infektion in Europa hat die EU-Kommission eine “Coronavirus Response Investment Initiative” vorgeschlagen, also eine Investitionsinitiative. Als Teil davon soll auf die Rückzahlung nicht ausgegebener Vorfinanzierungen für verschiedene Struktur- und Investmentfonds in diesem Jahr verzichtet werden, um eine Summe von 37 Milliarden Euro schneller freizugeben.

Konkret heißt das: Die KOM wird 2020 nicht die Rückzahlung nicht rechtzeitig verwendeter Gelder einfordern. Diese Mittel sind dann verfügbar, um die innerhalb der Kohäsionspolitik sowieso eingeplanten 29Mrd. Euro aufzustocken. 28Mrd. Euro sind noch nicht verplant, stehen den Mitgliedstaaten also zur Verfügung und werden durch die zusätzlichen (weil nicht zurückzuzahlenden) 8Mrd. Euro ergänzt. Eine gravierende Unzulänglichkeit wurde dabei bereits kritisiert: Einige Länder wie beispielsweise Portugal haben bereist 100% ihrer Mittel verplant. Und “neues” Geld steckt hier auch nicht wirklich drin, wo sollte das auch plötzlich herkommen? Und angesichts des aktuellen Streits zwischen Mitgliedstaaten und EU-Parlament um den nächsten Mehrjahreshaushalt der EU wäre es eine erstaunliche Einsicht, würde plötzlich der EU-Haushalt aufgestockt, der ja bekanntlich kein Defizit aufweisen darf.

Doch die gezieltere Anwendbarkeit von Strukturfondsmitteln für die Bewältigung der Corona-Krise soll vor allem auch durch inhaltliche Änderungen der Strukturfondsverordnungen erreicht werden:

Explizit herausgestellt wird die Förderfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Produkte und Dienstleistungen, die bei der  Bewältigung der Gesundheitskrise helfen. 

Mithilfe von Strukturfondsgeldern darf zusätzlich befristet auch die Absicherung von Betriebskapital für KMU  gefördert werden. So soll auch die Mobilisierung des Europäischen Sozialfonds erleichtert werden, der auf die Unterstützung der Beschäftigten und der Gesundheitsversorgung ausgerichtet ist. Zur Unterstützung von entlassenen Arbeitnehmern und Selbstständigen kann auch der schon vorhanden Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung eingesetzt werden, dem 2020 bis zu 179 Mio. EUR zur Verfügung stehen.

Um ihre Förderprioritäten der Notsituationen anpassen zu können, Mitgliedstaaten bzw. Regionen ihre Förderpläne (operationelle Programme) in begrenztem Maße ohne vorherige Genehmigung durch die EU-Kommission abändern können. 

Der Europäische Fischereifonds soll über seine bisherigen Aufgaben hinaus auch öffentliche Kompensationsfonds für Fischer unterstützen können, wenn die Ausfälle über 30% des jährlichen Umsatzes betragen.

2. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Anwendungsbereich des EU-Solidaritätsfonds für die Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen zu erweitern: Auch eine Krise der öffentlichen Gesundheit soll in den Anwendungsbereich aufgenommen werden und bei Bedarf schneller als bisher Wiederaufbaugelder für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten mobilisieren. Bis 2020 stehen bis zu 800 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU haben am Mittwoch, dem 18. März, ohne Änderungen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen über Struktur- und Investitionsfonds und den EU-Solidaritätsfonds zur Bewältigung von Covid-19 angenommen. Die Obleute der der Fraktionen im Ausschuss für regionale Entwicklung (REGI) haben umgehend ein Schreiben an den Präsidenten des Parlaments geschickt, um ein Dringlichkeitsverfahren gemäß der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments einzuleiten. Aktuell befindet sich das Europaparlament noch in der Testphase für Gremienberatungen und Abstimmungsverfahren ohne physische Anwesenheit der Abgeordneten. Doch sind sich die Europaparlamentarier weitestgehend einig, dass sie auch unter den aktuellen Bedingungen ihre demokratischen Aufgaben wahrnehmen wollen. 

Und so wird das Europaparlament in der kommenden Woche in einer in großen Teilen digital ablaufenden – Sondersitzung über dieses erste Notfallpaket befinden (Tagesordnung für den 26. März 2020 hier https://www.europarl.europa.eu/sed/doc/news/flash/22721/SYN_PDOJ_March26_BRU_en.pdf ). 

3. Neben den Änderungen zu den Strukturfonds steht dabei der Vorschlag zur Abstimmung, dass Fluglinien zeitweise nicht mehr alle ihre Start- und Landeslots auf den Flughäfen nutzen müssen, um die Genehmigung dafür zu behalten. Leerflüge in einer Zeit weitergehen Reisesperren und Infektionsgefahr sind wohl kaum zu begründen. 

Dass diese Maßnahmen nur ein Anfang sein können, scheint klar. Für den Bereich der Kohäsionspolitik gibt es Forderungen, die bereits in anderen Krisensituation aufgestellt und teilweise auch angewandt wurden: – weniger restriktive Bedingungen für thematische Konzentrationen; – mehr Flexibilität bei der Übertragung von Finanzzuweisungen zwischen verschiedenen Kategorien von Regionen; – Erhöhung des jährlichen Vorfinanzierungssatzes; – Erhöhung der europäischen Kofinanzierungsrate für von Covid-19 betroffene Regionen auf 95%. 

Die GUE/NGL-Fraktion hat einen eigenen Forderungskatalog für wirtschaftliche Sofortmaßnahmen zur Überwindung der Pandemie-Krise aufgestellt https://www.guengl.eu/left-proposes-far-reaching-emergency-response-plan-to-protect-lives-jobs-incomes/  

(Vorerst leider nur auf Englisch)

4. Ausnahmebestimmungen zum EU-Beihilferecht

Die oben genannten Maßnahmen müssen durch die Ko-Gesetzgeber Rat  und Parlament beschlossen werden. Das gilt nicht für die von der Kommission beschlossenen temporären zusätzlichen Ausnahmen vom allgemeinen Verbot staatlicher Beihilfen:

i) direkte Zuschüsse, rückzahlbare Vorschüsse oder Steuervorteile: Die Mitgliedstaaten können Regelungen zur Gewährung von bis zu 800 000 EUR pro Unternehmen einführen, um dringenden Liquiditätsbedarf zu decken.

ii) staatliche Garantien für Bankdarlehen an Unternehmen: Die Mitgliedstaaten können mit staatlichen Garantien dazu beitragen, dass die Banken Firmenkunden mit Liquiditätsbedarf weiterhin Kredite gewähren.

iii) vergünstigte öffentliche Darlehen an Unternehmen: Die Mitgliedstaaten können Unternehmen zinsvergünstigte Darlehen gewähren, um zur Deckung des unmittelbaren Betriebs- und Investitionsmittelbedarfs beizutragen.

iv) Zusicherungen für Banken, die staatliche Beihilfen an die Realwirtschaft weiterleiten: Einige Mitgliedstaaten planen, Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – über die bestehenden Darlehenskapazitäten der Banken zu unterstützen. In dem Befristeten Rahmen wird klargestellt, dass solche Fördermaßnahmen als direkte Beihilfen zugunsten der Kunden der Banken und nicht zugunsten der Banken selbst betrachtet werden, und erläutert, wie etwaige Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Banken auf ein Minimum beschränkt werden können.

v) kurzfristige Exportkreditversicherungen: Die Ausnahmeregelung erleichtert es den Mitgliedstaaten nachzuweisen, dass in einigen Ländern keine Deckung für marktfähige Risiken zur Verfügung steht, sodass der Staat bei Bedarf kurzfristige Exportkreditversicherungen anbieten kann.

5. Aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs wurden die Fristen für die Einreichung von Anträgen im Rahmen des Erasmus+-Programms, des Europäischen Solidaritätskorps, von Horizont 2020 und des Europäischen Innovationsrats verlängert. Wir haben dies bereits auf www.eu-foerdermittel.eu weitergegeben: https://www.eu-foerdermittel.eu/veraenderungen-in-eu-foerderprogrammen-durch-die-corona-krise/ . Auch der vierte Aufruf zur Bewerbung um Zuschüsse aus WiFi4EU wurde verschoben ebenso kann die Antragsfrist für Agrarbeihilfen von den Mitgliedstaaten um einen Monat verschoben werden. 

6. Beschlossen hat die Kommission die Einrichtung der ersten gemeinsamen europäischen Reserve von medizinischer NotfallausrüstungZu den medizinischen Ausrüstungen, die bevorratet werden sollen, gehören:

  • medizinische Ausrüstung für die Intensivpflege wie Beatmungsgeräte,
  • persönliche Schutzausrüstungen wie wiederverwendbare Schutzmasken,
  • Impfstoffe und Therapeutika,
  • Labormaterial.

7. Weitere Vorhaben:

– Die EU-Kommission hat zugesagt, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen und insbesondere Kurzarbeits-, Fortbildungs- und Umschulungsprogramme zu fördern, die sich in der Vergangenheit als wirksam erwiesen haben.

– Ebenso verspricht sie, die Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags für eine europäische Arbeitslosenrückversicherung beschleunigen, mit der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und Qualifikationen unterstützt werden sollen.

*EU-Gesundheitspoltik

Zu den sichtbarsten Merkmalen der EU-Politiken rund um das Thema Gesundheit gehört die die europäische Krankenversicherungskarte. Damit können sich EU-Bürger sich im Prinzip in jedem Mitgliedsstaat behandeln lassen und Kostenrückerstattung im Rahmen der ihrer jeweiligen nationalstaatlichen Bestimmungen bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Es besteht eine (unvollständige) Arbeitnehmerfreizügigkeit für medizinisches und Pflegepersonal. Man kann Auch gibt es gemeinsame Forschungsprogramme. Die EU-Parlament und Rat können kann im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsvorschriften im Bereich Schutz der öffentlichen Gesundheit, Angleichung der Rechtsvorschriften und Sozialpolitik erlassen. 

  • Zu den Bereichen, in denen es bereits solche Gesetze gibt, gehören:

Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Arzneimittel und Medizinprodukte, (PharmakovigilanzArzneimittelfälschungenklinische Prüfungen)

Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren

Tabak

Organe, Blut, Gewebe und Zellen.

  • Im EU-Haushalt finden sich verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Gesundheitspolitik:

Das Programm „Gesundheit“ finanziert Projekte zur Gesundheitsförderung, Bekämpfung von Gesundheitsrisiken und Gesundheitsinformation.

Das Programm „Horizont 2020“ unterstützt Projekte in Bereichen wie Biotechnologie und Medizintechnik.

Mit Mitteln aus der EU-Kohäsionspolitik können Länder und Regionen Investitionen in das Gesundheitswesen unterstützen. 

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI).

  • Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) ist eine EU-Agentur zur Stärkung der europäischen Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Die Kernfunktionen umfassen u. a. : Seuchenerkennung und -Überwachung, Reaktion, wissenschaftliche Beratung, Mikrobiologie, Vorsorge, Schulung im Bereich der öffentlichen Gesundheit, internationale Beziehungen, Gesundheitskommunikation und die wissenschaftliche Zeitschrift “Eurosurveillance”.  
  • Um für den oder beim Ausbruch einer ernsten, grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr gerüstet zu sein, können die EU-Institutionen zusammen mit den Ländern, die sich  gemeinsamer Preisgestaltung angeschlossen haben, ein gemeinsames Beschaffungsverfahren für Impfstoffe, antivirale Mittel und medizinische Gegenmaßnahmen für ernste, grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren einleiten. 

Dieser Artikel ist zuerst auf DIE LINKE. im Europaparlament erschienen.