netzoplitik.org am 07.11.2018 Alexander Fanta
Unmut von Grünen und Linken
„Sollte nun auch noch das Mindeste im Urhebervertragsrecht, das in der EU-Copyright-Richtlinie in den Art. 14 bis 16 ausverhandelt war, obsolet werden, dann kann man den Trilog gleich abbrechen und von vorn beginnen“, schrieb Martina Michels auf Anfrage von netzpolitik.org. Michels verweist darauf, dass auch bei geplanten Urheberrechts-Ausnahmen für Bildung, Wissenschaft und Kulturerbe in Artikel 3 bis 5 „Vieles offen geblieben“ sei.