Audiovisuelle Mediendienste (AVMD): Halbseiden ins Zeitalter der Medienkonvergenz

Heute wurde das Trilog-Ergebnis der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD) von einer Mehrheit der Abgeordneten angenommen. Aus unserer Sicht ist das Ergebnis jedoch absolut unbefriedigend. Die Richtlinie soll im Zeitalter der Medienkonvergenz faire Wettbewerbsbedingungen für Fernsehen, Video on Demand und Video-Sharing-Plattformen liefern, indem sie beim Verbraucherschutz und bei der redaktionellen Haftung gegenüber gefährlichen Inhalten, Hassreden, beim Kinder- und Jugendschutz endlich gleichgestellt werden. Überdies ging es darum, europäische Filme auch auf modernen Streaming-Plattformen, zu fördern und Werbung zu liberalisieren. Martina Michels, Mitglied im EP-Kulturausschuss (CULT) kommentiert die Abstimmung:

„Kurz gesagt: Das Ergebnis ist trotz 30-Prozent-Quote für den europäischen Film enttäuschend, sodass nur die Hoffnung bleibt, dass die nächste Überarbeitung nicht wieder acht Jahre dauert. Medienkonvergenz ist längst Realität, während die herrschende Politik zwischen eCommerce-Richtlinien und der Schaffung echter Medienvielfalt, bei der redaktionelle Verantwortung und guter Verbraucherschutz für alle Anbieter gleich bindend sein muss, ängstlich hin und her taumelt.“

„Medial am lautesten beachtet wurde die Quote europäischer Werke, die entgegen dem Kommissionsvorschlag nun durch 30-Prozent-Sichtbarkeit in den Katalogen von Streamingdiensten durchgesetzt werden soll. Allerdings ist eine ‚prominente‘ Bewerbung nicht rechtlich bindend verankert. Weitere Maßnahmen zur Filmförderung in den Mitgliedstaaten wurden durch Abgaben aus Umsätzen vereinbart. Letztlich muss man jedoch festhalten, dass die Förderung des europäischen Films nicht allein eine Frage der besseren Verbreitung ist. Sie hängt ebenso an guten Drehbüchern, mutigen Produktionen und vielen Einzelmaßnahmen, wie besserer Bezahlung, Untertitelung, Zugänglichkeit nach Ablauf der kommerziellen Verwertungsphasen in öffentlichen Mediatheken und hier sind noch viele Wünsche offen, die keine Quote allein lösen kann. Die Debatte um ein europäisches Filmportal ist daher längst im Gange und man darf gespannt sein, wie die europäische Filmindustrie darauf reagiert, die schon bei der SatCab2-Verordnung den Untergang des europäischen Films angesichts der Schaffung größerer europäischer Zugänglichkeit beschworen hatte.“

„Lichtblick der jetzigen Richtlinie ist die Aufwertung der ERGA (European Regulators Group for Audio Visual Media Services) als unabhängige Europäische Regulierungsbehörde, obwohl dies lange einer der heftigsten internen Streitpunkte war, denn die Berichterstatterinnen bevorzugten den Kontaktausschuss als Regulierungsbehörde, der mit seiner Besetzung aus Regierungsvertretern und Zivilgesellschaft stark den deutschen Rundfunkräten ähnelt und nur bedingt unabhängig gewesen wäre, da Einflüsse aus der Politik strukturell eingeschrieben waren. In Ländern wie Deutschland mit einer relativ intakten demokratischen Medienlandschaft mag das funktionieren, obwohl auch dort die Rundfunkräte meist keine Orte der Innovation sind. Doch in Ländern wie Italien oder Ungarn sollte Unabhängigkeit oberstes Gebot sein und daher eine europäische Aufsichtsbehörde von Grund auf strukturieren.“

„Davon abgesehen, gibt es jedoch eine Menge Punkte, die dazu führten, dass unsere Fraktion die Richtlinie mehrheitlich ablehnte, da sie ihre selbstgesteckten Ziele schon vor der Umsetzung verfehlt:

Erstens ist die Ausweitung des Geltungsbereichs auf audiovisuelle online Mediendienste, sowie Sharing-Plattformen nur halbherzig geglückt. Video-Sharing-Plattformen werden durch den Verweis auf die Artikel 12 bis 15 der e-Commerce-Richtlinie letztlich von redaktioneller Verantwortung für programmähnliche Beiträge entlastet und einzig zu den schon üblichen Melde- und nachvollziehbaren Löschungsmechanismen gegenüber Hass, Gewalt, Rassismus, Sexismus etc. strenger verpflichtet. Das Ungleichgewicht zwischen linearen und modernen Medien bleibt dadurch weiterbestehen. Und es helfen auch die besten Kataloge des Jugendschutzes nicht, wenn ihre Umsetzbarkeit strukturell kaum möglich ist.

Zweitens wird diese Unzulänglichkeit verstärkt, indem es den Mitgliedstaaten überlassen ist, ob sie zu Ko-Regulierung oder zu Selbstregulierung greifen, um den Jugendschutz oder auch die Werberegulierungen durchzusetzen.

Drittens lehnen wir die Liberalisierung der Produktplatzierung in der Werbung ab und sehen bei 20 Prozent Werbelimits pro Tag – was den Medien zwar mehr Spielraum gibt – keine Verbesserungen bei der massiven Bewerbung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.“

Viertens ist die mühselige Einigung zur Barrierefreiheit (Artikel 7) ziemlich weichgespült und ohne spezifische Maßnahmen aufgenommen worden, wie Untertitel für Gehörlose, Audiodeskription, gesprochene Untertitel und Gebärdensprache.“

Hintergrund:

Die erste EU-Regulierung mit gemeinsamen Mindestvorschriften wurde durch die Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen 1989 geschaffen. Im Jahr 2010 gab es die Nachfolgerin, die Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL), die Änderungen von 1997 und 2007 in einem Text vereinte. Es dauerte nun weitere acht Jahre um den gravierenden Reformbedarf auszudiskutieren, denn die Medien-, Telekommunikations- und Computerindustrie hat sich rasant entwickelt, die Medienkonvergenz ist unübersehbar, sowohl bei den Anbietern, den linearen (traditionelles TV) und nichtlinearen (Video on Demand – VOD, Video-Sharingplattformen – VSP), sogar Printmedien binden Videos in ihre Onlineberichterstattung ein, was durchaus in den Debatten und Anträgen zur Reform eine Rolle spielte, aber nicht rechtskräftig eingearbeitet wurde. Andererseits ist eine völlig veränderte Mediennutzung, vor allem der jüngeren Generation zu beobachten, auch wenn das Fernsehen noch immer breit genutzt wird. Doch Internet-basierten, Video-on-Demand- (VOD) und  und Over-The-Top-TV-Angebote erreichen Zuschauer in der ganzen EU. Im Jahr 2014 gab es schon 2.500 Anbieter und die Einnahmen aus Abrufdiensten in den 28 EU-Ländern stiegen zwischen 2010 und 2014 um 272% und erreichten 2,5 Milliarden €.

Videos gehören heute zur frühesten Internet-Aktivität von kleinen Kindern, der Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Inhalten ist nur unzureichend gewährleistet, zugleich muss Redefreiheit gewährleistet sein.

Bisher unterlagen TV-Übertragungen und VOD (Video on Demand), sowie benutzergenerierte Inhalte (User Generated Content, UGC) unterschiedlichen Regeln und unterschiedlichem Verbraucherschutz. Die sollte sich mit Revision der AVMD-RL ändern. Dafür hatte die Europäische Kommission eine Aktualisierung am 25. Mai 2016 vorgestellt.

„Das übergeordnete Ziel des Vorschlags besteht darin, ein Gleichgewicht zwischen der Wettbewerbsfähigkeit und dem Verbraucherschutz herzustellen. Es zielt daher darauf ab, zukunftssicher flexiblere Regeln, einzuführen, denn Beschränkungen, die nur für Fernsehen gelten, sind nicht länger gerechtfertigt. Weiterhin geht es um die Förderung europäischer Filme, um den Schutz Minderjähriger und um effizientere die Bekämpfung von Hassreden. Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird Online-Plattformen zum ersten Mal einschließen.“ (frei übersetzt aus dem Briefing des Wiss. Dienstes des Europaparlaments)

Hier die Berichtsfassung zur heutigen Abstimmung mit Änderungsanträgen.

Dieser Artikel ist zuerst auf DIE LINKE. im Europaparlament erschienen.