EU-Urheberrecht: Unsinn harmonisieren und über Notwendigkeiten schweigen?

Foto von Konstanze Kriese: Strasbourg, Innenhof des Parlamentsgebäudes

Erste Kommissionsvorschläge geistern durchs Netz.

Die Vorhaben zur Harmonisierung des EU-Urheberrechts werden eigentlich für den 21. September erwartet. Ein weiterer Leak der derzeitigen Fassung der Generaldirektion Connect macht nicht gerade glücklich.

Weil die Materie so schwierig ist, soll vorab Folgendes festgehalten werden. Um die Urheber/Innen, die Kreativen aller Art, geht es oft nur am Rande bei der Reform des Urheberrechts. Neuerungen würden in diesem Falle einem Urhebervertragsrecht gelten. Immerhin hat ein kleiner Hoffnungsschimmer in diese Richtung das Licht der Welt erblickt. Es soll ein Recht auf Nachverhandlungen für die Kreativen (Art. 14ff.) gegenüber den Verlagen, der Musikindustrie usw. geben, nämlich dann, wenn sie plötzlich einen Hit, einen Bestseller abgeliefert haben.

Doch das ist nicht der Kern der schleppenden Reform, die so großartig im vergangenen Jahr mit der Verkündung der Strategie für den digitalen Binnenmarkt (DSM) im Mai 2015 und schon etwas verhaltender mit einigen Leitlinien hinsichtlich des Urheberrechts dann am 9.12.2015 präzisiert wurde. Dazwischen lag noch die Debatte und die Abstimmung des Initiativberichts der Piratin Julia Reda im Juli 2015, der eine Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes auf Europäischer Ebene durch das Europaparlament markierte. Nun ist genau dieses Leistungsschutzrecht im Entwurf und manch anderes, was die Welt eigentlich nicht braucht. Details sind hier zusammengetragen.