Ab heute Roaming-Ende!

Keine Roaming-Gebühren mehr, aber leider mit einigen Ausnahmen.

Wie bereits berichtet, hat die Europäische Kommission, der Ministerrat der EU und das Europäische Parlament im November 2015 das Ende der Roaming-Gebühren im EU-Ausland beschlossen. Ab dem 15. Juni dürfen Mobilfunkanbieter nach dem Roam-Like-At-Home-Prinzip (RLAH-Prinzip) keine zusätzlichen Gebühren mehr für Roaming im EU-Ausland verlangen. Bis zu diesem Datum muss der Vertrag umgestellt sein.

Das Ende der zusätzlichen Roaming-Gebühren gilt für die EU-Mitgliedsstaaten, also Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Ausserdem Island, Liechtenstein und Norwegen, die sich der Roaming-Verordnung angeschlossen haben.

Wir freuen uns natürlich sehr darüber, müssen aber folgende „Wermutstropfen“ unbedingt im Auge behalten:

Ausnahmen sind leider Verträge, die z.B. in einem anderen EU-Mitgliedsstaat geschlossen wurden, dann aber dauerhaft im Heimatland genutzt werden. Mobilfunkanbieter können in einem Zeitraum von vier Monaten beobachten, ob der Kunde die Dienste überwiegend im Inland oder im Ausland nutzt. Wer sich überwiegend im Ausland aufhält, muss eventuell einen Aufschlag zahlen. Was auch nicht abgeschafft wurde, sind die höheren Kosten für Anrufe in ein ausländisches Mobilnetz – also z.B. von einer deutschen zu einer belgischen Nummer.

Ebenfalls Aufschläge können erhoben werden, wenn Anbieter ihre Kosten der bereitgestellten Roaming-Dienste nachweislich nicht decken können, weil die Roaming-Gebühren wegfallen, und die Umsätze des Mobilfunkmarktes sinken.

Mobilfunkanbieter dürfen im Ausnahmefall und nach Gestattung durch die Regulierungsbehörden zunächst über einen Zeitraum von zwölf Monaten Roaming-Aufschläge von ihren Kunden verlangen.