Schweigen ist Zustimmung – TTIP und Kultur

Brüssel:

Kulturausschuss positioniert sich nicht zu ISDS und versenkt den Positivlistenansatz

Als Schattenberichterstatterin zur Stellungnahme des Kulturausschusses: „Empfehlungen an die Kommission für die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)“ – (2014/2228 (INI)) – erklärt Martina Michels, stellvertretendes Mitglied im Kulturausschuss:

„Derzeit wird sich zum Stand der TTIP-Verhandlungen in beinahe jedem Ausschuss des Europäischen Parlaments positioniert. Basis der Stellungnahmen ist der Bericht von Bernd Lange (S&D) im federführenden Ausschuss für Internationalen Handel.

Nachdem aus dem Beschäftigungsausschuss und dem Ausschuss für Konstitutionelle Fragen sehr kritische Positionen zum Verhandlungsstand von TTIP verabschiedet wurden, stiehlt sich der Kulturausschuss aus der politischen Verantwortung und überlässt wesentliche politische Orientierungen, die allesamt die moderne Kulturentwicklung – vom Buchmarkt, über die Musik- bis zur Filmproduktion – betreffen, anderen Ausschüssen, wie zum Beispiel das Urheberrecht, über das zugleich auch im Rechtsausschuss (JURI) abgestimmt wird.

Noch gravierender ist das Ergebnis der heutigen Abstimmung hinsichtlich einer eigenen Position zur Privatisierung der Klageverfahren im Rahmen des Investorenschutzes jenseits rechtsstaatlicher Normen (ISDS). Der Kulturausschuss hat sich zu ISDS gar nicht mehr positioniert und auf Drängen der EVP und mit Stimmen von Sozialdemokraten und Grünen einen entsprechenden Paragraphen aus dem Entwurf der Stellungsnahme einfach gestrichen. Für viele öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, für Theater, Opernhäuser, Bibliotheken, Museen, Forschungsstätten des Kulturelles Erbes, Kunsthallen und soziokulturelle Einrichtungen wird dieses Ergebnis eine herbe Entäuschung sein.

Damit wird in der Konsequenz nicht nur dem Angriff auf öffentliche Subventionen Tür und Tor geöffnet. Es wird dem Teil des Kulturbetriebes, der relativ frei von kommerziellem Druck, experimentell und entdeckerisch arbeiten kann, die besondere Geschäftsgrundlage entzogen.

Mit dieser schweigenden Zustimmung zu irgendeiner Form von ISDS-Verfahren im Kulturausschuss werden zugleich die heutigen Arbeitsbedingungen, erkämpfte Einkommensstrukturen und Ausstattungsstandards in öffentlich geförderten Kultureinrichtungen weiter unter Druck geraten.

Dieses Abstimmungsergebnis geht genaugenommen an die Substanz der politischen Verantwortung des Kultuausschusses und wird hoffentlich von Kulturvereinen und -verbänden europaweit nicht unwidersprochen hingenommen.

Leider hat auch der Positivlistenansatz, auf den die Berichterstatterin großen Wert legte, die Mehrheitsentscheidung im Ausschuss nicht überlebt. Damit wird innerhalb der Verhandlungen weiterhin mit rechtsunverbindlichen Kulturbegriffen gearbeitet und die Reichweite dessen, was nun genau von den Handelsvereinbarungen auszunehmen ist, bleibt unbestimmt und Auslegungssache.

Einzig bei den audio-visuellen Medien ist eine konkretere Bestimmung, als sie je bisher auf dem politischen Parkett ausgesprochen wurde, in einem Kompromiss formuliert worden. Damit ist die Grundlage dessen, was aus den Verträgen in Zukunft auszunehmen sei, in diesem Sektor etwas deutlicher umrissen. In der Stellungnahme heißt es jetzt: ‚…ensure that the exception of audio-visual services, inclulding online services, is future-proofed and shall neither be called into question by any provisions of the future agreement, such as those on investment, nor hampered by technological developments, as for instance the convergence of audio-visual-, telecommunications- and e-commerce-services;‘ 

Doch was nützt dies, wenn ISDS hingenommen und letztlich keine verbindliche Positivliste der Ausnahmen formuliert wird. Herzlich wenig.

Meine Fraktion hat diese Abstimmungsergebnisse nicht mitgetragen und sich in der Schlussabstimmung enthalten, auch wenn wir die Buchpreisbildung und die klaren Aussagen zur Ausnahme im Bildungsbereich weiterhin politisch vehement mit unterstützen werden.“