EU als Wertegemeinschaft

Martina Michels befragte EU-Kommissarin Viviane Reding

„Wenn die EU als Wertegemeinschaft überzeugen will, muß sie auch gegenüber den eigenen Mitgliedstaaten viel konsequenter gegen Intoleranz vorgehen, die sich in Nationalismus, Antisemitismus, Antiislamismus und anderen Formen des ethnisch motivierten Hasses, in Fremdenfeindlichkeit und verschiedenen Formen von Diskriminierung niederchlägt.“

Vor drei Monaten hatte die EU-Menschenrechtsagentur eine Studie über Erfahrungen und Wahrnehmung jüdischer Bürger in Bezug auf Hassverbrechen, Diskriminierung und Antisemitismus erstellt. Ergebnisse zeigten, dass drei Viertel der Befragten der Auffassung sind, Antisemitismus habe sich in den letzten fünf Jahren verschlimmert, insbesondere hinsichtlich antisemitischer Kommentare und Hassreden im Internet. Andere Aspekte der Umfrage betrafen antisemitische Gewalterfahrungen durch die Befragten, ihre Familien und Freunde, Vermeiden des Tragens oder Zurschaustellung jüdischer Symbole in der Öffentlichkeit.

Daraufhin hatte Martina Michels, die die LINKEN in der Arbeitsgruppe gegen Antisemitismus im Europaparlament vertritt, die EU-Kommission um eine Stellungnahme gebeten (Frage und Antwort siehe Anlage).

„Da die Kommission laut eigener Aussage überzeugt ist, daß ein umfassendes Maßnahmenbündel zur Bekämpfung von Diskriminierung sowie rassistischer und fremdenfeindlicher Haßreden und Haßverbrechen bereits besteht, könnte man erwarten, daß sie es auch effektiv nutzt. Leider kann ich das noch nicht erkennen.“

Nun hat die EU-Kommission in dieser Woche ihren Bericht zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses von 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit veröffentlicht.

Darin stellt sie fest, ‚daß einige Mitgliedstaaten noch nicht alle Bestimmungen des Rahmenbeschlusses vollständig und/oder ordnungsgemäß umgesetzt haben, insbesondere, was die Leugnung, Billigung und gröbliche Verharmlosung bestimmter Straftaten betrifft. In den meisten Mitgliedstaaten existieren zwar Vorschriften in Bezug auf die Aufstachelung zu rassistischer oder fremdenfeindlich motivierter Gewalt bzw. zu Rassen- oder Fremdenhaß, doch werden damit die im Rahmenbeschluß genannten Straftatbestände nicht immer vollständig in nationales Recht umgesetzt. Außerdem wurde festgestellt, daß in Bezug auf die rassistischen oder fremdenfeindlichen Beweggründe von Straftaten, auf die Verantwortlichkeit von juristischen Personen und auf die gerichtliche Zuständigkeit stellenweise Lücken bestehen.‘

„Das sind erschreckende Ergebnisse und es ist wichtig, sie laut auszusprechen“, so Michels. Die Schlußfolgerung hält die Europaabgeordnete der LINKEN jedoch für arg schwach: „Es reicht nicht, wenn die Justizkommissarin am Holocaust-Gedenktag erklärt, man werde mal mit den Mitgliedstaaten über Lücken im Menschenrechtsschutz sprechen.“